Vermietung der Tennisplätze an Gäste und Nichtmitglieder

Art. 1

Während der Öffnungszeiten des Hallenbades Steg kann gegen Gebühr von Fr. 20.--/Stunde der Schlüssel für die Tennisanlage abgeholt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, bei jedem Vorstandsmitglied einen Schlüssel abzuholen.

Art. 2 Die Gäste sind gebeten, die Anlage stets sauber zu hinterlassen und nach Gebrauch wieder korrekt die Türen mit dem Schlüssel abzuschliessen.
Art. 3 Für die Beleuchtung und Getränke stehen die entsprechenden Automaten im Clubhaus zur Verfügung.
Art. 4 Die Plätze sind nach der Benützung mit dem Besen/Schleppnetz abzuziehen, ausser bei Regen.
Art. 5 Das Platzreglement regelt die Benutzung der Gelegenheitsspieler und der Clubmitglieder und hat Vorrang gegenüber diesen Weisungen
Art. 6 Dieses Reglement kann jederzeit durch den Vorstand abgeändert werden. Dieses Reglement sowie dessen Abänderungen müssen nicht durch die Generalversammlung angenommen werden.
Art. 7 Das vorliegende Reglement tritt sofort in Kraft. Es hat stets beim Clubhaus angeschlagen zu sein.

Steg, 13. März 2009 Die Aktuarin: Der Präsident:
Luzia Lehner Helmuth Grand

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