| Art. 1 |
Während der Öffnungszeiten des Hallenbades Steg kann gegen Gebühr von Fr. 20.--/Stunde der Schlüssel für die Tennisanlage abgeholt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, bei jedem Vorstandsmitglied einen Schlüssel abzuholen. |
| Art. 2 | Die Gäste sind gebeten, die Anlage stets sauber zu hinterlassen und nach Gebrauch wieder korrekt die Türen mit dem Schlüssel abzuschliessen. |
| Art. 3 | Für die Beleuchtung und Getränke stehen die entsprechenden Automaten im Clubhaus zur Verfügung. |
| Art. 4 | Die Plätze sind nach der Benützung mit dem Besen/Schleppnetz abzuziehen, ausser bei Regen. |
| Art. 5 | Das Platzreglement regelt die Benutzung der Gelegenheitsspieler und der Clubmitglieder und hat Vorrang gegenüber diesen Weisungen |
| Art. 6 | Dieses Reglement kann jederzeit durch den Vorstand abgeändert werden. Dieses Reglement sowie dessen Abänderungen müssen nicht durch die Generalversammlung angenommen werden. |
| Art. 7 | Das vorliegende Reglement tritt sofort in Kraft. Es hat stets beim Clubhaus angeschlagen zu sein. |
| Steg, 13. März 2009 | Die Aktuarin: | Der Präsident: |
| Luzia Lehner | Helmuth Grand |